Verbot von FCKWs in Klimaanlagen

4.20 avg. rating (82% score) - 5 votes

Einfluss von Kühlmitteln auf die Erdatmosphäre

Bis vor einiger Zeit war der Gebrauch von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKWs) als Kühlungsmittel in Klimaanlagen üblich, die in R-11 und R-12 (verkauft unter den Namen Freon-12) verwendet wurden. Freon war im 20. Jahrhundert aufgrund seiner guten Eigenschaften in den Bereichen Stabilität und Sicherheit das Kühlmittel der Wahl.

Allerdings haben diese chlorgebundenen Verbindungen das Merkmal, dass sie in die oberen Schichten der Erdatmosphäre aufsteigen, sobald sie in die Umwelt gelangen. Ist die Stratosphäre erstmal erreicht, verursacht die UV-Strahlung der Sonne eine homolytische Spaltung der Chlor-Carbon-Bindung, was ein Chlorradikal entstehen lässt. Das Chlorradikal katalysiert seinerseits den Abbau von Ozon zu zweiwertigem Sauerstoff, was zu einem kontinuierlichen Abbau der Ozonschicht führt. Die Ozonschicht schützt die Erdoberfläche vor starker UV-Strahlung. Jedes Chlorradikal bleibt als Katalysator erhalten und wird durch die Reaktion nicht verbraucht. Erst wenn es auf ein anderes Radikal trifft, wird ein stabiles Molekül gebildet und die Kettenreaktion unterbrochen.

Bis 1994 war das häufigste Kühlmittel in Klimaanlagen von Autos R-12 und wurde anschließend durch R-134a ersetzt, das kein Ozonabbaupotential aufweist. Eine Umrüstung alter Systeme auf R134a ist möglich. Auch andere Gase, die in älteren Systemen noch vorzufinden sind, tragen zur Erderwärmung bei. Besonders R-22 (HCFC-22) ist in dieser Hinsicht 1.800 Mal schädlicher als Kohlendioxid. Seit 2010 wird R-22 nicht mehr in neuen Geräten verwendet und bis 2020 soll der Gebrauch endgültig stillgelegt werden. Die Gase können zwar recycelt werden, unsachgemäße Handhabung oder Lagerung kann jedoch dazu führen, dass sie in die Atmosphäre gelangen.