Arbeitsstättenverordnung Raumtemperatur

4.67 avg. rating (90% score) - 6 votes

Eine Klimaanlage in Arbeitsstätten hat nicht nur einen gesundheitlichen Aspekt, sondern auch einen rechtlichen. Arbeitgeber sind verpflichtet eine angemessene Raumtemperatur bereit zu stellen.

raumtemperatur-klimaanlagen

Verordnung über Arbeitsstätten

(Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV)

Die ArbStättV mit dem Ausfertigungsdatum 12.08.2004, die vom Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH veröffentlicht wurde, gibt folgenden Hinweis.

(1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.

Die komplette Arbeitsstättenverordnung können Sie hier einsehen. >>> Weiter lesen <<<


Arbeitsstättenrichtlinien ASR6

Auszug aus den Arbeitsstättenrichtlinie ASR6 zur Raumtemperaturen

3.3 Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.
4.1 In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-,Sanitär- und Sanitätsräumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens + 21 °C herrschen.
4.2 In Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer + 24 °C betragen.

Weitere Infos zum ASR6 finden Sie hier: >>> Weiter lesen <<<


Siehe auch

Ab 26 Grad Celsius muss der Chef handeln

Millionen Arbeitnehmer schmoren dieser Tage buchstäblich im eigenen Saft. Doch sie müssen sich nicht jeden Hitzepegel gefallen lassen: Der Gesetzgeber nimmt Vorgesetzte in die Pflicht.

>>> Zum Beitrag von FOCUS